Allen Vertragsabschlüssen mit Rescall© Medizinprodukte GmbH. (nachfolgend Rescall©) liegen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist, die nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Dies gilt auch für Einzelverträge, soweit in diesen ausdrücklich auf die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen verwiesen wird. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers binden Rescall© nicht, es sei denn, dieses ist ausdrücklich vereinbart worden.
Vertragsgegenstand sind die durch Rescall© in gesonderter Auftragsbestätigung festgeschriebenen Vertragsinhalte basierend auf einem von Rescall© abgegeben Verkaufs- oder vom Käufer abgegebenen Kaufangebot. Sofern der Käufer eine von Rescall© übersandte Auftragsbestätigung nicht unverzüglich rügt, gilt der Inhalt als genehmigt, auch wenn dieser von vorangegangenen Angeboten abweichen sollte. Dieses gilt nicht bei vorsätzlichen Abweichungen zu Lasten des Vertragspartners von ursprünglichen Verhandlungsinhalten. Rescall© ist berechtigt, den Vertragsgegenstand dem neuesten Stand der Technik anzupassen, ohne daß dieses dem Vertragspartner mitgeteilt oder von diesem genehmigt werden muß. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, eine solche Anpassung als Abweichung vom ursprünglichen Verhandlungsinhalt zu betrachten.
Lieferdaten sind nur als nicht obligatorische Termine zu betrachten, ein rechtzeitig angezeigtes und unverschuldetes Überschreiten entfaltet keine Verzugswirkung. Vielmehr wird eine angemessene Nachfrist in Gang gesetzt. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Terminüberschreitungen von mehr als vier Wochen nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist die Erfüllung zu verweigern. Terminüberschreitungen aufgrund von höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse, die nicht in der Sphäre von Rescall© liegen, hat Rescall© ebenfalls nicht zu vertreten.
Unabhängig von Lieferfristen ist Rescall© berechtigt, Bestellungen unverzüglich zu erfüllen. Teillieferungen sind zulässig. Rescall© hat eine Unmöglichkeit der Lieferung nicht zu vertreten, wenn diese auf Umständen basiert, die nicht in der Sphäre von Rescall© liegen und Rescall© den Auftraggeber unverzüglich davon in Kenntnis setzt und diesem etwaige bereits geleistete Zahlungen unverzüglich zurückerstattet.
Listenpreise sind freibleibend. Es gelten die am Tage der Auftragsbestätigung gültigen Preise. Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich exklusive Versand- und Versicherungskosten und gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Rechnungen sind grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen rein netto fällig und zahlbar, spätestens bis zum angegebenen Zahlungsdatum. Bei Zahlungseingang bei Rescall© innerhalb von 10 Tagen werden 1,5% Skonto gewährt.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank und Mahnkosten in Höhe von EUR 5,00 berechnet. Teilzahlungen des Käufers werden zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und der Restbetrag auf die Hauptforderung verrechnet.
Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.
Im Falle von Teillieferungen und Zahlungsverzug ist Rescall© berechtigt Folgelieferungen, entgegen vorangegangener Zahlungsvereinbarungen, nur noch gegen Vorauskasse auszuliefern.
Die von Rescall© gelieferten Waren verbleiben bis zur Erfüllung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer bestehender und fälliger Ansprüche im Eigentum von Rescall©.
Der Käufer ist, vorbehaltlich abweichender Regelungen, berechtigt, die Waren weiterzuverarbeiten oder zu veräußern. Bei Weiterverarbeitung tritt die neu entstandene Sache an die Stelle der Vorbehaltssache. Im Falle der Weiterveräußerung gilt die dafür erlangte Forderung schon heute als an Rescall© abgetreten. „Factoring“ ist dem Käufer nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Rescall© gestattet.
Die Gefahr des Untergangs geht mit Übergabe der Sache an ein Transportunternehmen, welcher Art auch immer, auf den Käufer über. Bei Verzögerung der Übergabe aufgrund von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, geht die Gefahr im Moment der Anzeige und der Möglichkeit des Versandes auf den Käufer über.
Der Versand der Ware erfolgt auf Gefahr und Kosten des Käufers. Die Wahl des Versandweges obliegt grundsätzlich Rescall©.
Mängelrügen bezüglich offensichtlich erkennbarer Mängel der gelieferten Ware sind innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt schriftlich gegenüber Rescall© anzuzeigen. Erfolgt eine entsprechende Rüge nicht oder nicht rechtzeitig, so gilt die erhaltene Lieferung als vertrags- und ordnungsgemäß. Etwaige Gewährleistungsansprüche stehen dem Käufer diesbezüglich nicht zu.
Der Käufer ist in seinen Gewährleistungsrechten grundsätzlich auf Nachlieferung beschränkt. Eine Nachlieferung erfolgt unentgeltlich, soweit die gelieferten Waren die in dem Vertrag beschriebenen Produktanforderungen nicht erfüllen, die Waren noch in der von Rescall© gelieferten Form vorliegen und die Mängel rechtzeitig angezeigt worden sind.
Sollte sich herausstellen, daß auch durch Nachlieferung keine vertragsgemäße Erfüllung erreicht wird, so ist der Käufer nach Fristsetzung zur Wandlung oder Minderung berechtigt.
Bei Warenlieferungen, die von Dritten erstellt und von Rescall© nur durchgehandelt werden, gelten die Gewährleistungsrechte, die Rescall© gegenüber dem Hersteller hat, in dem Moment der Lieferung an den Käufer als an diesen abgetreten. Rescall© übernimmt darüber hinaus nur Gewährleistung wie oben beschrieben und für den Fall, daß der Käufer bei dem Hersteller außergerichtlich keine Gewährleistung erlangen kann.
Rescall© übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die auf der Verwendung vertragsgemäß gelieferter Waren beruhen.
Eine Haftung für Schäden von Leben, Körper und Gesundheit, die nicht auf einem fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhalten von Rescall© bzw. seiner Mitarbeiter beruhen, ist ausgeschlossen. Eine Haftung für sonstige Schäden, die nicht auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhalten von Rescall© bzw. seiner Mitarbeiter beruhen, ist ausgeschlossen.
Soweit der Geschäftsabschluß auf Grund von Dritten/Herstellern getätigter Prospektangaben zustande gekommen ist, übernimmt Rescall© keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit dieser Angaben.
Erfüllungsort ist, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, für alle Vertragsbeteiligten Regensburg. Sind beide Parteien Vollkaufleute ist ausschließlicher Gerichtsstand Imst. Ausschließlich Österreichisches Recht findet Anwendung unter anerkanntem Ausschluß des UN-Kaufrechts. Teilnichtigkeit einzelner Bestimmungen führt nicht zur Gesamtnichtigkeit dieser Allgemeinen Bedingungen.
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