Die ärztliche Verordnung (Rezept oder Verordnungsschein) bildet die rechtliche Grundlage für die Versorgung mit Hilfsmitteln, die über die Krankenkasse abgerechnet werden. Alles Weitere gerne im persönlichen Kontakt!
Kommen Sie mit der ärztlichen Verordnung (Verordnungsschein) im Sanitätshaus vorbei oder informieren Sie sich vorab telefonisch über den Ablauf und den zu bezahlenden Selbstbehalt. Gerne erteilen wir Auskunft über die zu erwartende Kostenübernahme durch Ihren Krankenversicherungsträger.